Die Vor–Ort–Energieberatung ist eine durch den Bund (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA) geförderte Energieberatung für Wohnimmobilien. Das Ziel der Vor-Ort-Energieberatung ist es, dem Immobilieneigentümer die energetischen Schwachstellen seines Objektes aufzuzeigen. Für diese werden dann zielorientiert, effiziente Modernisierungsmaßnahmen konzipiert, dessen Wirtschaftlichkeit mittels einer Kosten-Nutzen-Analyse geprüft werden.

Gegenstand der Vor- Ort- Energieberatung ist es die Wärmeverluste der thermischen Hülle, der Wärmeerzeugung und der Wärmeverteilung zu erfassen und unter Berücksichtigung des Nutzerverhaltens zu bewerten. Das Ergebnis wird dem Auftraggeber in Form eines umfangreichen Berichtes dargelegt. Das Konzept der Vor-Ort-Energieberatung sieht vor, dass im Falle von Modernisierungsempfehlungen für den Bereich der Wärmeerzeugung verstärkt auf den Einsatz der erneuerbaren Energien gesetzt wird. Der Beratungsbericht der Vor-Ort-Energieberatung wird von der KFW- Bank als Nachweis für die Beantragung eines KFW-Kredit  "Energieeffizient Sanieren" akzeptiert. Das BAFA bietet die Möglichkeit, den Umfang der Vor- Ort - Energieberatung optional um eine Stromsparberatung und eine tiefgründigen Untersuchung der thermischen Hülle mittels Gebäudethermografie und einem Luftdichtigkeits-Test zu erweitern.

Alle Maßnahmen werden durch das BAFA bezuschusst. Anspruch auf die Zuschüsse der Vor-Ort-Energieberatung  haben die Eigentümer von Immobilien, deren Immobilien zu über 50 % durch Wohnen genutzt werden und dessen Bauantrag vor dem 31.12.1994 gestellt wurde. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen, juristische Personen, gemeinnützige Einrichtungen und natürliche Personen, die eine Immobilie besitzen. Wohnungseigentümer können für den Fall, dass das gesamte Gebäude untersucht wird ebenfalls den Zuschuss des BAFA nutzen. Der Antrag wird durch den BAFA anerkannten Energieberater vor der  Energieberatung gestellt. Als BAFA anerkannter Energieberater führe ich die Vor-Ort-Energieberatung durch.

 

Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen und iSFP

Mehr Flexibilität für Energieberater und Haus-/Wohnungseigentümer

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 01. Januar 2021 stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.

Weiterhin genügend finanzielle Mittel zur Förderung von Vor-Ort-Beratungen

Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro.

Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:

Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für

  • eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder
  • eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).

 

 

Effizienzhaus-Experte Bernhard Schneider

 

Energieausweis

Gebäudeenergieberater

Effizienzhaus-Experte

Schneider-Energieberatung auf Energie-Sparhaus.de

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Bernhard Schneider

Sachverständiger Gebäude – Energie

 

Walderdorffstraße 27

65549 Limburg an der Lahn

 

Tel.: 06431- 40 79 121
Mobil. 0176- 459 20 906

 

schneider (at) effizienzhaus-experte.de

 

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