1. Planung Ihrer Maßnahmen
Im Rahmen einer Vor-Ort-Energieberatung führe ich mit Ihnen eine Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes durch. Ich erarbeite auf dieser Grundlage die Maßnahmen, die sinnvoll sind, um die Energieeffizienz Ihres Gebäudes nachhaltig zu steigern. Auf Ihren Wunsch hin übernehme ich die genaue Planung für Ihr Vorhaben und hole die Angebote der Handwerksbetriebe ein und prüft diese. Für den KfW-Antrag bestätige ich dann die Einhaltung der Mindestanforderungen und die Eignung der von Ihnen geplanten Maßnahmen.
2. Beantragung Ihrer KfW-Förderung
Der KfW-Zuschuss oder der KfW-Kredit muss von Ihnen vor Beginn der Modernisierung bei der KfW beantragt werden. Der Antrag wird von mir ergänzt um die Bestätigung der energetischen Kennwerte und die geplanten Maßnahmen. Zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) senden Sie den Antrag für den Zuschuss an die KfW. Den Antrag für den Kredit reichen Sie bei Ihrer Hausbank ein, diese leitet den Antrag nach Prüfung an die KfW weiter.
3. Beginn Ihres Projekts
Sie können, nachdem Sie eine Zusage über die Förderung erhalten haben, mit der energetischen Modernisierung beginnen.
Um die gewünschten Maßnahmen ohne Mängel optimal zu erreichen, ist seitens der KfW- Bedingungen eine Baubegleitung dringend erforderlich. Diese Maßnahme wird von der KfW-Bank mit bis zu 4.000 € gefördert (50% der Baubegleitungskosten).
4. Einreichung der Bestätigung
Nach dem Abschluss Ihrer Modernisierung müssen Sie die von mir die unterschriebene "Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen" bei einem Kredit bei Ihrer Hausbank einreichen, bei einem Zuschuss reichen Sie den Verwendungsnachweis und die Rechnungskopien bei der KfW ein.
Nach Prüfung der Bestätigung kann Ihnen die Förderung gutgeschrieben werden. Wurde eine energetische Planung und Baubegleitung durchgeführt, so können Sie nun diesen Zuschuss bei der KfW beantragen.
Wichtig bei KfW-Kreditantrag: Bitte achten Sie darauf, die Bestätigung bis spätestens neun Monate nach Vollauszahlung des erhaltenen Darlehens einzureichen. Wenn Sie mich auch für die beratende Begleitung und das Qualitätsmanagement Ihrer Modernisierungsmaßnahmen beauftragen, können Sie den Termin gar nicht mehr vergessen.
5. KfW-Bestätigung nach der Modernisierung
Nach Abschluss Ihrer energetischen Modernisierungsmaßnahmen dient sie als Nachweis für die laut Antrag geplante und ordnungsgemäße Mittelverwendung.
Als Energieberater muss ich der KfW die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen schriftlich bestätigen. Dazu gehört die Bestätigung, dass die Arbeiten durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerkes durchgeführt wurden und dass bei einer Heizungserneuerung ein hydraulischer Abgleich stattgefunden hat. Modernisieren Sie zu einem KfW-Effizienzhaus, wird der neue Zustand des Gebäudes mit dem "Ist-Zustand" vor der Modernisierung verglichen, um die Einhaltung des beantragten Effizienzniveaus zu bestätigen. Bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen muss die Einhaltung der Mindestanforderung bestätigt werden.